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Neue Gentechnikregeln bald vor Gericht?
Erst vor einigen Wochen hat die EU neue Regeln zum Umgang mit der neuen Gentechnik verabschiedet und dabei deren Anwendung vereinfacht (siehe Meldung vom 18.06.2026).
Nun zeichnet sich bereits ab, dass es starken Widerstand, bis hin zu Klagen, gegen die neuen Gentechnikregeln gibt. Denn diese vereinfachte Anwendung der neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen deren Einsatz zum Teil ohne Risikoprüfung. Gefahren für Mensch und Umwelt sind somit kaum abschätzbar.
So wird neben der, von der Aurelia Stiftung eingereichten Beschwerde bei den Vereinten Nationen (siehe Meldung vom 22.07.2026), von der Slowakei zurzeit geprüft, ob eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgversprechend sein könnte. Ziel hierbei wäre es, die in den Augen der Slowakei rechtswidrige NGT-Verordnung für nichtig zu erklären.
Eine Direktklage beim Europäischen Gericht für betroffene Wirtschaftsakteur*innen oder Organisationen prüft derzeit zudem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).
Hier beim Infodienst Gentechnik mehr dazu erfahren.