Aktuelles
Beschwerde bei den Vereinten Nationen gegen Gentechnik eingereicht
Die Aurelia Stiftung hat eine offizielle Beschwerde gegen die gerade von der EU verabschiedete Regelung zur neuen Gentechnik bei den Vereinten Nationen eingereicht. Mit dieser Beschwerde will sich die Aurelia Stiftung gegen die Deregulierung der neuen Gentechnik wehren und erreichen, dass geprüft wird, ob die Verordnung gegen die völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention verstößt. Diese regelt die Information und Mitsprache von Bürger*innen und Organisationen bei umweltrelevanten Entscheidungen.
Die EU hat beschlossen, dass Pflanzen, die durch den Einsatz der neuen Gentechnik (wie Genscheren etc.) gezüchtet wurden, keine Risikoprüfung durchlaufen müssen und keiner Verbraucherkennzeichnung mehr unterliegen. Die Begründung ist, dass solche Veränderungen auch natürlich vorkommen könnten. Als Grenzwert werden unter 20 Genveränderungen angegeben. Dieser Grenzwert ist willkürlich gewählt und es fehlen wissenschaftliche Belege dafür, dass mit unter 20 Veränderungen keine Risiken verbunden sind, argumentiert die Aurelia Stiftung.
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