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Erste Klage gegen Gentechnik-Deregulierung eingereicht
Acht Unternehmen und vier Verbände der gentechnikfreien Landwirtschaft haben am 21. September 2026 fristgerecht Klage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU und deren Verordnung (EU) 2026/1388 vom 17. Juni 2026 zu Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT).
Mit dieser Verordnung werden EU-Sicherheitsanforderungen für eine Vielzahl von Gentechnik-Pflanzen abgeschafft. Nach Einschätzung der Kläger*innen fallen dadurch die präventive Risikoprüfung, das Zulassungsverfahren, verpflichtende Nachweismethoden, die Rückverfolgbarkeit und Koexistenzregeln für über 90% der künftigen Gentechnikpflanzen weg. Gekennzeichnet werden soll nur noch das Saat- und Pflanzgut, nicht mehr das Lebens- oder Futtermittel, das daraus entsteht.
Die Kläger*innen verweisen darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits 2018 geurteilt hatte, dass auch neue gentechnische Verfahren dem bestehenden EU-Gentechnikrecht unterliegen. Genau diesen Grundsatz höhlt die neue Verordnung nach Ansicht der Kläger*innen aus.
Hier erfahren Sie genauer, wer klagt und warum.
Anfang September hatte bereits die Slowakei eine Klage angekündigt. Diese soll in Kürze eingereicht werden. Nun sind die Unternehmen und Verbände den ersten Schritt gegangen um Verbraucher*innen auch in Zukunft die Wahlfreiheit zu sichern.
Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft setzt sich durch ihre Kampagne Save our Seeds für Reinhaltung des Saatgutes von gentechnisch veränderten Organismen ein und zeigt, durch die von ihrem Saatgutfonds geförderten Pflanzenzüchtungsprojekte, dass die Ökozüchtung echte Alternativen bietet.