Blühender Fenchel

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Wir fördern gemeinnützige Vorhaben

Welche Förderkriterien müssen erfüllt sein, um einen Förderantrag zu stellen?

Ein Förderkriterium ist, dass die Zukunftsstiftung Landwirtschaft nur Projekte in der ökologischen Landwirtschaft fördern kann, die durch einen gemeinnützigen Träger durchgeführt werden und somit im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts angesiedelt sind. Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen werden somit nicht gefördert.

Unsere Förderschwerpunkte lassen sich in vier Bereiche aufteilen:

Freie Projektförderung

Gefördert werden: interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung für die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelqualität, gemeinnützige, multifunktionale Landwirtschaft, Landschaftspflege sowie Arten-, Natur- und Umweltschutz im Rahmen der besonderen Möglichkeiten der ökologischen Landwirtschaft.

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Saatgutfonds

Gefördert wird die ökologische Pflanzenzüchtungsforschung. Förderprojekte des Saatgutfonds sind Teil eines großen Netzwerks ökologisch arbeitender Initiativen, deren Sorten samenfest sind, sowie frei von Gentechnik und Patenten.

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Bildungsfonds Landwirtschaft

Gefördert werden Projekte zur vielseitigen und umfassenden Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zum Thema ökologische Landwirtschaft und Agrarpolitik.

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Tierzuchtfonds

Gefördert werden Projekte in der ökologische, artgemäße Tierzucht, bei der die Tiergesundheit im Mittelpunkt steht.

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