Zuchtgarten

Antrag stellen

Saatgutzüchtungsforschung

Saatgutfonds - Förderantrag stellen

Der Saatgutfonds der Zukunftsstiftung Landwirtschaft fördert wegweisende Projekte der ökologischen und biologisch-dynamischen Züchtungsforschung und Saatgutentwicklung.

Förderkriterien:

- Grundsätzlich unterstützt die Zukunftsstiftung Landwirtschaft nur Projekte in der ökologischen Landwirtschaft, die durch einen gemeinnützigen Träger durchgeführt werden und somit im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts angesiedelt sind.
- Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen können nicht gefördert werden.

Förderzeiträume:

- Ein Antrag auf langfristige Förderung eines Projektes kann alle drei Jahre gestellt werden. Die nächste Förderperiode beginnt am 01.01.2028. Anträge müssen bis spätestens 1.12.2027 per Mail eingereicht werden.
- Es ist jährlich bis 1. Dezember möglich einen Antrag auf Innovationsförderung zu stellen. Diese dreijährige Förderung geht an Projekte, die sich mit neuen und innovativen ökologischen Züchtungsansätzen beschäftigen.

Bevor Sie einen Antrag einreichen, bitten wir um ein telefonisches Erstgespräch mit Jytte von Salis.

Über die Förderanträge entscheidet der Treuhänderkreis des Saatgutfonds. Dieser berät im Januar eines jeden Jahres über die Mittelvergabe. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

Häufig gestellte Fragen   Vergabeverfahren

Antragsformular   Antragsformular Innovationsprojekte

Ihr Kontakt

Foto der Mitarbeiterin Jytte von Salis

Assistenz der Geschäftsführung

+49 234 5797 5172

jytte.v.salis@gls-treuhand.de