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10.08.2026

Keine Gentechnik in Naturschutzgebieten und auf Biobetrieben

Ein neues, vom VLOG e.V. (Lebensmittel ohne Gentechnik) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass nationale Schutzregeln trotz der beschlossenen EU-Verordnung zur Deregulierung von Gentechnik, weiterhin bestehen bleiben.

Auch sog. NGT1 Pflanzen (Pflanzen, bei denen u.a. nicht mehr als 20 Nukleodite ausgetauscht oder verändert wurden), müssten somit in Deutschland weiterhin als genetisch veränderte Organismen (GVO) gelten, obwohl sie nach dem neuen EU-Beschluss ohne Risikoprüfung angebaut werden dürften. Somit müssen Betriebe, die NGT1 Pflanzen anbauen ihre Nachbarbetriebe darüber informieren und entsprechende Schutzabstände einhalten. Komme es zu einer Kontaminierung auf Bio- oder „Ohne Gentechnik“-Betrieben, so das Gutachten des Rechtsanwaltes Dr. Georg Buchholz, müsse das Unternehmen haften, welches die gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut habe. 

Auch in Naturschutzgebieten gelten laut Gutachten die nationalen Regeln weiterhin. Daher sind nationale Anbauverbote und Abstandsregeln in bestimmten naturschutzrelevanten Regionen weiterhin höchst relevant.

Es liegt nun in der Verantwortung der national verantwortlichen Ministerien der EU-Länder, das Gentechnikrecht da wo möglich zu sichern.

Mehr Informationen zum vom VLOG beauftragen Gutachten finden Sie hier.
 

Ein Baumstamm an dem das Schild Naturschutzgebiet befestigt ist.
Foto: Mario Ohibsky auf Pixabay

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