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Pestizide unbegrenzt zulassen – unter dem Deckmantel Bürokratieabbau
Nicht nur in der Gentechnik wird dereguliert. Bei Pestiziden sollen zukünftig weitere Risikoprüfungen entfallen, wenn ein Pestizid zugelassen wird. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Umweltinstitut München und die Aurelia Stiftung setzen sich intensiv auf EU-Ebene dafür ein, dass die Pestizidzulassung auch weiterhin nach dem Vorsorgeprinzip arbeitet.
Ausnahme wird zur Regel
Aktuell müssen Pestizidhersteller ihre Produkte zur Zulassung einer Risikoprüfung unterziehen. Wird die Zulassung erteilt, gilt sie 10 bis 15 Jahre. Danach müssen die Pestizide für eine erneute Zulassung unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse neu geprüft werden.
Wenn die Behörden bei der Risikoprüfung in Verzug geraten, kann die EU-Kommission mittels der sogenannten technischen Verlängerung eine vorübergehende Zulassung aussprechen. Doch diese technische Verlängerung ist zur Regel geworden.
Das Umweltinstitut München kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren der technischen Verlängerung massiv missbraucht wird und gefährliche Wirkstoffe für Mensch, Tier und Umwelt ungeprüft mehrere Jahre zugelassen sind.
Einen ausführlichen Einblick in die Recherche des Umweltinstitut München erhalten Sie hier: Gefährliche Pestizide in der Endlosschleife
Bürokratieabbau statt Vorsorgeprinzip?
Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus soll die Zulassung von Pestizidwirkstoffen zukünftig unbefristet vergeben werden. Dies hätte weitereichende Folgen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hätten somit nicht zwingend regulatorische Konsequenzen. Die EU-Kommission könnte in den Fällen, in denen neue Fakten zu Wirkstoffen vorliegen, einen Ermessungsspielraum nutzen. Wenn keine angemessenen Pestizid-Alternativen für landwirtschaftlichen Betriebe verfügbar sind, bleiben die Wirkstoffe vermutlich trotz bekannter Risiken zugelassen.
Ein aktuelles Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben von der Aurelia Stiftung gemeinsam mit Natur- und Umweltschutzorganisationen, kommt zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen gegen das Prinzip des europäischen Umwelt- und Gesundheitsrechts verstoßen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieses Gesetzesvorhaben im EU-Rat abzulehnen und ein Zeichen für Vorsorge und Verantwortung zu setzen.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie bei der Aurelia Stiftung.
Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft unterstützt die Aurelia Stiftung und das Umweltinstitut München im Rahmen von Projektförderungen bei Ihrem Einsatz gegen die Deregulierung von Pestiziden und für eine wissenschaftliche Risikobewertung.