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Freie Projektförderung

Die Freie Projektförderung

In der Freien Projektförderung werden Projekte mit folgenden Schwerpunkten gefördert: interdisziplinäre und ganzheitliche Forschung für die ökologische Landwirtschaft und Lebensmittelqualität, gemeinnützige, multifunktionale Landwirtschaft, Landschaftspflege sowie Arten-, Natur- und Umweltschutz im Rahmen der besonderen Möglichkeiten der ökologischen Landwirtschaft

Förderkriterien:

  • Grundsätzlich unterstützt die Zukunftsstiftung Landwirtschaft nur Projekte in der ökologischen Landwirtschaft, die durch einen gemeinnützigen Träger durchgeführt werden und somit im Rahmen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts angesiedelt sind.
  • Natürliche Personen und privatwirtschaftliche Unternehmen werden nicht gefördert.

Anträge in der Freien Projektförderung und im Bildungsfonds Landwirtschaft

Über die Förderanträge entscheidet der Stiftungsrat der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Dieser berät sich bis zu vier Mal im Jahr. Bitte beachten Sie die Einsendefristen für die Anträge:

Einsendefristen für das Jahr 2025

2. März 2025, 1. Juni 2025, 28. September 2025, 2. November 2025

Häufig gestellte Fragen, das Antragsformular und der Kosten- und Finanzierungsplan sind unten aufgeführt. Bitte die Dokumente herunterladen und vollständig ausgefüllt per E-Mail an Evelyne Eberle senden. Bei Fragen steht Ihnen Evelyne Eberle ebenfalls zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen   Antragsformular   Kosten- und Finanzierungsplan

Ihr Kontakt

Antragsmanagement, Bildungsfonds Landwirtschaft

+49 234 5797 5421

evelyne.eberle@gls-treuhand.de