26.01.2023

EU-Gericht verbietet Notfallzulassung von Neonikotinoiden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die EU-weit verbreitete Praxis der Notfallzulassungen von bienengefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft für unzulässig erklärt.

Umweltorganisationen hatten diese Praxis in Belgien und Österreich beklagt. Durch das Urteil wird etwa die Hälfte der von EU-Mitgliedsstaaten zurzeit gewährten Notfallzulassungen hinfällig. Dies erklärt die Aurelia Stiftung in Ihrer Pressemeldung zu dem Thema. Hier können Sie die gesamte Pressemeldung lesen.

Das Urteil wird hoffentlich auch Auswirkungen auf andere EU-Länder haben und das Vorgehen, verbotene Pestizide durch eine Notfallzulassung doch zu zulassen, nicht mehr möglich machen!

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