30.03.2022

Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten ist rechtswidrig

Im Jahr 2021 wurden die Regeln für den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten verschärft. Daraufhin haben die Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen angekündigt pauschale Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Die Aurelia Stiftung, deren Einsatz für die Biene von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft unterstützt wird, hat daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. In diesem wurde die Rechtmäßigkeit der geplanten Ausnahmegenehmigungen in Rheinland-Pfalz überprüft. Das Ergebnis zeigt: die Ausnahmegenehmigungen sind unrechtmäßig!

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, kommentiert: „Ein wesentlicher Grund für das dramatische Artensterben ist die pestizidgestützte Agrarproduktion. Ohne Bienen und Biodiversität ist aber auf Dauer keine produktive Nutzung unserer Landschaften möglich. Seit Jahrzehnten sind ökologische Anbauverfahren bewährt. Zumindest in Schutzgebieten erwarten wir entschiedene und rechtskonforme Schutzmaßnahmen durch die Politik.“

Die Stiftung hat sich mit dem Gutachten an das zuständige Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz gewandt und die Behörde dazu aufgefordert, den Erlass umgehend zurückzuziehen. Mehr zu dem Rechtsgutachten und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Seite der Aurelia Stiftung.

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