12.05.2021

Verfassungsgericht setzt Ausrufezeichen für Klimaschutz - künftige Generationen nicht benachteiligen

Ende März 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht: das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist in Teilen verfassungswidrig.

Wie kam es dazu? Überwiegend junge Menschen hatten gegen das 2019 von der Bundesregierung beschlossene Gesetz Beschwerde eingereicht. Und zwar gegen die nicht definierten Zielen nach 2030, denn „die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“ Dadurch würden künftige Generationen benachteiligt.

„Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind (Quelle: Bundesverfassungsgericht).“ Da der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit im deutschen Grundgesetz festgeschrieben steht, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass dazu auch der Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen gehört. Die Bundesregierung hat nun bis Ende 2022 Zeit das Gesetz nachzubessern. Da die Landwirtschaft hinsichtlich des Klimas sowohl „Täter“ als auch „Opfer“ ist, gilt es auch sie in den Blick zu nehmen.

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