10.05.2021

Die Bienen feiern

Ein wichtiger Sieg für Bienen und Hummeln: EU-Teilverbote für bestimmte Neonicotinoide bleiben bestehen.

In letzter Instanz hat der der europäische Gerichtshof das Urteil, dass drei Wirkstoffgruppen von Neonicotinoiden in ihrem Einsatz erheblich einschränkt, bestätigt. Gegen diese Einschränkungen hatte vor allem der Konzern Bayer Beschwerde einlegte.

Da erheblicher Zweifel an der Unbedenklichkeit der Wirkstoffe besteht, hatten sich Imkerverbände bei dem Verfahren als sogenannten „Streithelfer“ beteiligt. Mit dabei war auch die Aurelia Stiftung deren Arbeit auch von der Zukunftsstiftung Landwirtschaft projektgebunden gefördert wird.  

Das Ergebnis des Verfahrens ist extrem wichtig für den Umweltschutz, denn es sind erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung für Pestizidzulassungen aufgedeckt worden. Auch ist es ein Novum, dass ein bereits zugelassenes Mittel mit wirtschaftlich extrem hoher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes so stark eingeschränkt wird.

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